FAQs

Nachrichtenlose Vermögenswerte sind Bankguthaben jeglicher Form, zu deren Eigentümer die Finanzdienstleister/Banken den Kontakt verloren haben und nicht wiederherstellen konnten, oft weil die Eigentümer verstorben und keine Erben bekannt sind. 

Aktuell gehen Gelder, für die kein Eigentümer mehr ermittelt werden kann nach 30 Jahren in die Bilanzen der Banken über, weil es bislang keine Regelung zum Umgang mit den Geldern gibt. 

Alle G7-Staaten – abgesehen von Deutschland – haben bereits eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit nachrichtenlosen Assets getroffen. Über 50% aller OECD-Länder besitzen eine solche Regelung. Nigeria und Liechtenstein sind gerade dabei, Regelungen aufzusetzen, in Liechtenstein sogar auf Betreiben des Verbandes der Banken. In Großbritannien zum Beispiel hat sich das folgende Modell als zukunftsweisend etabliert: Aus nachrichtenlosen Konten gewonnene Mittel fließen in einen neugeschaffenen Fonds namens „Better Society Capital“, aus dem Social Entrepreneurs und Innovationen gefördert werden. Seit seiner Einführung 2012 wurden aus 889 Millionen Pfund im Fonds durch Investments von Impact Investoren 2,9 Milliarden Pfund, die in Sozialunternehmen investiert wurden. Mit jedem Pfund aus dem Better Society Capital konnten also zwei weitere Pfund aus dem Privatsektor mobilisiert werden. 

Nach britischem Vorbild schlägt die Initiative vor, die Gelder für die Gesellschaft wirken zu lassen. Dafür soll ein Social Impact Fonds eingerichtet werden, auf den nachrichtenlose Vermögenswerte eingezahlt werden. Nach mindestens 10 Jahren ohne Kontakt zum Eigentümer gelten Bankkonten als nachrichtenlos und deren Vermögenswerte werden in einer zentralen Meldestelle registriert. Der Kontovertrag wird beendet und die Bank überträgt den nachrichtenlosen Vermögenswert an eine neu gegründete Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung als Vehikel für den Social Impact Fonds wiederum fördert auf der Grundlage gesonderter Förderrichtlinien soziale Unternehmen und soziale Innovationen. Potenzielle Erben können jederzeit beim Melderegister anfragen und haben weiterhin Anspruch auf die Auszahlung von Vermögenswerten – die Berechtigten kommen sogar sehr viel einfacher an ihr Geld.  

Ganz genau weiß das niemand. Auch wenn die Einzelbeträge meist gering sein dürften, liegen die Schätzungen für das Vermögen auf nachrichtenlosen Bankkonten in Deutschland zwischen 2 und 9 Milliarden Euro. Die Zahl hängt u.a. auch von der genauen Definition des Zeitraums ab, nach dem ein Konto als nachrichtenlos bezeichnet wird. Wir berufen uns bei der Schätzung auf internationale Erfahrungswerte, auf eine Hochrechnung des Finanzministeriums in NRW aus dem Jahr 2017 und auf eine Schätzung des Verbands Deutscher Erbenermittler. 

Der Social Impact Fund ermöglicht innovative Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Unternehmen, die positive soziale und/oder ökologische Wirkungen erzielen. So können innovative gemeinnützige Unternehmen, die derzeit durch das Finanzierungsraster fallen, ihre nachweislich wirkungsvollen Konzepte dauerhaft finanzieren. Das sind Unternehmen, die z.B. im Bereich der Arbeitsmarktvermittlung wirkungsorientierte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen oder über ehrenamtliche Strukturen frühe Hilfe oder psychologische Betreuung für Jugendliche anbieten.

Durch Outcome-Contracting (z.B. ‘pay by result’ Leistungsverträge) oder durch Matching-Konzepte gemeinsam mit engagierten Stiftungen können solche systemischen Lösungen skaliert werden, die einen unverzichtbaren und agilen Beitrag zur modernen Daseinsvorsorge leisten.

Der Social Impact Fonds kann über Kofinanzierungen auch Aktivitäten im Bereich Sustainable Finance und Impact Investing unterstützen. Der Fonds investiert über Intermediäre in Unternehmen und Organisationen, die zur Lösung oder Linderung sozialer und/oder ökologischer Probleme beitragen. Der Fonds verstärkt das Engagement anderer Finanzierungspartner und unterstützt Märkte in ihrer Entwicklung.

Nachrichtenlos ist ein Vermögenswert im Sinne des Gesetzentwurfes, wenn der letzte Kontakt des Kreditinstituts zu dem Berechtigten mehr als zehn Jahre zurückliegt und eine Wiederherstellung des Kontakts nicht möglich ist. Diese Frist hat sich im internationalen Quervergleich bewährt.

Nein. Wer einen Anspruch nachweisen kann, ist weiterhin rechtmäßiger Eigentümer des Geldes. Über das zentrale Melderegister können alle Menschen in Deutschland weiterhin (und unkomplizierter als aktuell) herausfinden, ob sie Anspruch auf nachrichtenlose Assets haben.